Fahrgäste müssen ab 24.11.2021 geimpft, genesen oder getestet sein.

Fahrgäste in den Bussen der Rurtalbus und ihrer beauftragten Unternehmen müssen künftig hinsichtlich Covid-19 geimpft, genesen oder getestet sein und den entsprechenden Nachweis mitführen. Dabei muss es sich um einen Corona-Schnelltest eines offiziellen Testzentrums oder einen PCR-Test handeln, die nicht älter als 24 Stunden sein dürfen. Diese Regelung ergibt sich aus dem neuen Infektionsschutzgesetz, das am 24.11.2021 in Kraft tritt.

Die Rurtalbus kontrolliert die Nachweise ab diesem Datum regelmäßig stichprobenartig im gesamten Bedienungsgebiet der Rurtalbus.

Schülerinnen und Schüler sowie Kinder unter sechs Jahren sind von der Regelung ausgenommen.